Donnerstag, 1. August 2013

JOBCENTER GEHT GEGEN GEGEN-HARTZ.DE VOR

Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis will anscheinend kritische Berichterstattung unterbinden

31.07.2013

Das Jobcenter Ennepe-Ruhrkreis versucht offenbar eine kritische Berichterstattung auf unserem Portal zu unterbinden. In einemAnschreiben der Behörde wurde der Betreiber der Plattform „gegen-hartz.de“ dazu aufgefordert, entscheidende Passagen in einem bereits publizierten Artikel zu löschen sowie eine vermeintliche Richtigstellung im Sinne des Jobcenters zu veröffentlichen. Um es vorweg zu nehmen, dem werden wir nicht nachkommen.

Zur Vorgeschichte: Mitte Juni veröffentlichten wir einen Artikel der Hartz4 Plattform mit dem Titel "Jobcenter verweigerte Diabetes-Krankem Hartz IV". In diesem wurde beschrieben, wie das Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis mindestens sechs Monate einem schwer erkranktem Leistungsbezieher keinGeld zahlte und auch die Kosten für wichtige Medikamente nicht übernahm. Als allererstes stört sich die Behörde an der Formulierung, man halte sich trotz Beschluss nicht an Recht und Gesetz. Vielmehr ist man in der Behörde der Ansicht, der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig und daher nicht vollstreckbar. Doch das ist unserer Ansicht nach schlicht und ergreifend falsch. Denn im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Verfügungsverfahren, in dem das Jobcenter per Beschluss verurteilt wurde, „vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache“, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II zu leisten. Somit ist der Beschluss sehr wohl vollstreckungsfähig im Sinne des § 199 Abs. 1 SGG. Demnach ist das Jobcenter unserer Auffassung nach sehr wohl dazu verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu erbringen. Die Frage der Rechtskraft der Entscheidung spielt dabei zunächst keinerlei Rolle, da insoweit nur ein Zwischenzustand beurteilt wird. Es sei vielmehr erschreckend, dass so eine praxisrelevante Frage derart juristisch falsch beurteilt wird. 

Weiter moniert man die Darstellung, die Klagevertretung habe bei dem Termin vor dem Sozialgericht die Einzelheiten des Falls nicht gekannt. Tatsächlich hatte sich aber die Jobcenter-Mitarbeiterin am 24.05.2013 (und nicht wie das Jobcenter schreibt am 27.05.2013) ausdrücklich dafür entschuldigt, die Einzelheiten der Akte im Detail nicht zu kennen, weil sie eine Kollegin, die im Urlaub verweile, vertrete. Natürlich spricht nichts dagegen, dass hier eine Urlaubsvertretung tätig war. Allerdings sollte sich diese vorab doch wenigstens die Zeit nehmen, sich gründlich in die Akte einzulesen. Dies war im vorliegenden Fall offensichtlich nicht geschehen, so dass der Vorwurf berechtigt ist und nachgewiesen werden kann. 

Richtig ist schließlich auch die Aussage, die Behörde habe dem Gericht eine unvollständige Akte vorgelegt. Dies ergibt sich eindeutig bereits aus der Prozessgeschichte. Das Sozialgericht (SG) Dortmund hatte zur summarischen Prüfung der Eilsache offensichtlich nur eine unvollständige Akte vorgelegen, die den Eindruck erwecken musste, als sei für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Weiterbewilligungsantrag gestellt worden. 

„Bei inhaltlichen Fehlern werden wir selbstverständlich aktiv und korrigieren diese umgehend“, so Sebastian Bertram, Hauptverantwortlicher von gegen-hartz.de. „Hier aber können wir uns dem Eindruck nicht erwehren, dass das Jobcenter Ennepe-Ruhrkreis eine kritische Berichterstattung offenbar unterbinden will. Daher werden wir das Recht auf freie Meinungsfreiheit auch wenn nötig vor Gericht verteidigen. Wir fordern zudem die Behörde dazu auf, umgehend den Beschluss des Sozialgerichts zu akzeptieren und die außenstehenden Sozialleistungen an den Betroffenen zuzahlen. Bitte verlinkt und verteilt diesen Artikel weiter, damit die Behörde mit ihrem Einschüchterungsversuch nicht durchkommt." (wm) 

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