Mittwoch, 10. April 2013

Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger - Halali! Die Hatz auf die Armen ist eröffnet



So stellt man sich bei der BILD offenbar kranke Erwerbslose vor: Die soziale Hängematte. Ein Wunder, dass der zuständige Bild-Redakteur kein Agenturbild mit Hängematte und Palmenhintergrund vor weißem Sand und blauen Meer herausgesucht hat.
Screenshot: bild.de
Ist Krankheit sanktionierbar?
Bei „begründetem“ Verdacht, dass ein ansonsten erwerbsfähiger Erwerbsloser trotz ärztlichen Attests doch nicht krank – also arbeitsunfähig – ist, können die Mitarbeiter in den Jobcentern nun den MDK einschalten und eine Prüfung veranlassen. Eine solche Begründung liegt laut Dienstanweisung beispielsweise dann vor, wenn der Erwerbslose das Pech hat und am Ende seines Urlaubs, am falschen Wochentag oder einfach nur „auffällig häufig“ krank wird. Eine Prüfung soll auch dann veranlasst werden, wenn der krankschreibende Arzt dem Jobcenter in welcher Art auch immer verdächtig erscheint. Der Willkür sind dabei Tür und Tor geöffnet.
Der MDK ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen, der für so wichtige Dinge wie der Frage, ob man überhaupt als erwerbsfähig gilt oder ob man pflegebedürftig ist. Mit der Frage, ob ein Hartz-IV-Empfänger beim Arzt bei der Krankschreibung ein wenig gemogelt hat, hatte der MDK bis dato nichts zu tun. Es geht der Bundesagentur jedoch nicht nur ums „Blaumachen“, sondern auch um „Irrtümer“ bei der „Selbsteinschätzung“ ihrer Kunden. Sprich – das Jobcenter darf Erwerbslose auch dann sanktionieren, wenn sie „irrtümlich“ der Meinung waren, aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig zu sein, dies jedoch vom MDK „objektiv“ anders gesehen wird. In der Dienstanweisung heißt es wörtlich: „Ein solcher Irrtum hindert den Eintritt einer Sanktion nicht“. Erwerbslose, die von psychischen und psychosomatischen Beschwerden gepeinigt werden, könnten dadurch eine böse Überraschung erleben und für ihre Erkrankung doppelt bestraft werden – unter anderem mit einerSanktionierung, also einem zeitweisen Entzug des soziokulturellen Existenzminimums.
Eine Prüfung durch den MDK kostet die Bundesagentur – und damit die Steuerzahler – bis zu 260 Euro, also drei Viertel des Hartz-IV-Regelsatzes. Ein wie auch immer geartetes Einsparpotential ist durch diese Maßnahmen somit nicht zu erwarten – im Gegenteil. Es geht vielmehr darum, den massiven Druck auf die Erwerbslosen abermals zu steigern: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Und wer beispielsweise unter sporadischen Migräneanfällen leidet, sollte sich doch bitte zweimal überlegen, ob er sich beim Jobcenter krank meldet und damit vielleicht eine Sanktionierung riskiert. Wieder einmal zeigt sich, dass die Sanktionen nicht nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel eingesetzt werden, sondern mittlerweile ein alltägliches Disziplinierungsinstrument zur Zwangsausübung sind. Die Politik ist stets ganz weit vorn, wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen in Ländern, die nicht mit uns verbündet sind, zu beklagen. An die Menschenrechte der Erwerbslosen im eigenen Land denkt dabei niemand; erst recht dann nicht, wenn es sich um kranke Erwerbslose handelt.
Halali! Die Hatz auf die Armen ist eröffnet
Natürlich gibt es Erwerbslose, die lieber „blaumachen“ als einem Vermittlungsangebot der Arbeitsagentur folge leisten. Und dazu zählt nicht nur der ehemalige Ingenieur, der mit seinen 55 Jahren keine Lust hat, sich die Beine für sechs Euro pro Stunde als Wachmann in den Bauch zu stehen. Warum sollten Erwerbslose auch mustergültigere Bürger als der Rest der Gesellschaft sein. Und? Ist das wirklich so dramatisch? Was kommt als nächstes? Die elektronische Fußfessel für Erwerbslose? Schließlich steht ja auch der Vorwurf im Raum, dass nicht jeder Erwerbslose 24 Stunden am Tag vor seinem Telefon auf einen Vermittlungsvorschlag des Jobcenters wartet.
Glauben unsere Politiker denn wirklich an den „anstrengungslosen Wohlstand“, die „spätrömische Dekadenz“, die „soziale Hängematte“, in der man es sich mit 382 Euro im Monat gemütlich machen kann? Oder hat der Niedriglohnsektor etwa auch schon einen „Fachkräftemangel“ vermeldet, weil Millionen Erwerbslose lieber „blaumachen“ als einen miserabel bezahlten Job anzunehmen? Dagegen gäbe es eine Medizin: Löhne rauf! Aber das wäre ja der Untergang des Abendlandes. Dann lassen wir lieber kranke Erwerbslose vom MDK jagen. Wer weiß? Vielleicht verbringt einer dieser erwerbslosen Faulenzer seine erwerbslose Zeit ja in Wirklichkeit nicht krank, sondern gesund auf der Couch? Als ob dieses Land keine anderen Probleme hätte. Würden die Behörden bei potentiellen Steuerhinterziehern nur ansatzweise so gnadenlos sein wie bei potentiellen Hartz-IV-Blaumachern, hätte der Staat zumindest mehr als genug Geld, um Erwerbslose sinnvoll zu fördern. Aber dann würde ja auch der Druck auf potentielle Niedriglöhner sinken und das darf im Niedriglohnparadies Deutschland natürlich nie geschehen.
Eine kleine Notiz am Rande: Da der MDK eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen ist, gilt die Regelung der Bundesagentur für Arbeit nicht für privatversicherte Erwerbslose. Die dürfen – wenn Sie es denn wollen – auch künftig blau machen. Ob damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassensystemen angekurbelt werden soll? Man weiß so wenig …
PS: Wenn ich 30 oder 40 Jahre meine Zwangsabgabe in die staatliche Arbeitslosenversicherung gezahlt habe und werde dann arbeitslos dann bekomm ich doch eigentlich kein Geld vom Staat sondern nur mein eigenes Geld zurück ?
www.arvelle.de

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