Sonntag, 20. April 2014

Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten

Autofahrer sollten sich gut überlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle dem Atem-Alkoholtest zustimmen. Zwingen kann die Polizei sie nicht. Daniel Nierenz, Anwalt für Ordnungs- und Strafrecht, erklärt, warum Sie nicht aktiv bei der Suche nach Beweismitteln helfen müssen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben auf einer Feier zwei oder drei Gläser Bier getrunken. Sie fahren nach Hause – doch auf halben Weg geraten Sie in eine Polizeikontrolle. Wer jetzt nicht nervös wird, muss Nerven haben wie Stahlseile.
Waren die zwei halben Liter Pils schon zu viel für die Promille-Grenze von 0,5 Prozent? Habe ich eine Fahne? Was mache ich nur, wenn die Polizei verlangt, dass ich jetzt pusten muss?
Atemalkoholtest keine Pflicht
„Ablehnen“, rät FOCUS-Online-Experte Daniel Nierenz. „Man ist gesetzlich nicht verpflichtet, einem Atemalkoholtest zuzustimmen“, erklärt der Rechtsanwalt für Ordnungs- und Strafrecht in seinem Blog. Die Polizei dürfe einen Fahrer nicht dazu zwingen.

Weiterlesen: http://www.focus.de/finanzen/recht/kein-aprilscherz-warum-sie-in-der-verkehrskontrolle-nicht-pusten-sollten_id_3735444.html?fbc=FACEBOOK-FOCUS-Online-Kultur&utm_campaign=FACEBOOK-FOCUS-Online-Kultur&ts=201404201347

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